WARNHINWEIS


Achtung vor irreführenden Angeboten von „Expo-Guide"
Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche Aussteller aufgefordert wurden, für einen „Expo-Guide" Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtig zu stellen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den Ausstellern eine problemlose Kontaktaufnahme mit ihrem Unternehmen zu ermöglichen.

Wenn Sie der Aufforderung von „Expo-Guide" nachkommen, schließen Sie mit der Expo-Guide einen Dreijahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährliche Kosten in Höhe von € 1.181,00.

Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass wir in keinerlei Vertragsbeziehungen zu Expo-Guide stehen. Wir haben diese weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzelfall eine solche Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns wenden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, Az. 9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt.




Staatsministerium bezieht sich auf das "unseriöse Geschäftsmodell" der Firma "Expo-Guide"


Download  staatsministerium.pdf - 7 MB


Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Download  leitfaden_f_r_den_umgang_mit_lebensmitteln_auf_vereins-_und_stra_enfesten.pdf - 272 kB




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